ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Phoenix Werbeagentur OG
St. Peter 86, 9545 Radenthein, Österreich
E-Mail: office@phoenixwerbeagentur.at · Tel.: +43 676 7865548

0. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Phoenix Werbeagentur OG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, außer der Auftragnehmer stimmt diesen schriftlich zu.

1. Autofolierung (Car Wrapping)

1.1 Lackzustand / Vorinformation

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren, ob Fahrzeugteile nachlackiert wurden. Bei nachlackierten Karosserieteilen kann es beim Verkleben oder späteren Entfernen zu Lackablösungen kommen. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

Ganzflächig anzubringende Folien sind so konzipiert, dass ihre Klebkraft die Klebkraft des Lacks nicht übersteigt; bei mangelhaftem oder vorgeschädigtem Lack kann dennoch eine Ablösung auftreten.

1.2 Neuwagen

Frisch lackierte Teile müssen vollständig austrocknen. Der Auftragnehmer empfiehlt, Folierung erst nach vollständiger Durchtrocknung vorzunehmen. Bei Unsicherheiten ist der Fahrzeughersteller oder ein Fachlackierer zu konsultieren.

1.3 Gebrauchtwagen

Witterung, Pflegezustand und Vorschäden (z. B. Steinschlag, Kratzer, Rost, matte/rissige Lackoberflächen) können die Folierbarkeit beeinträchtigen. Solche Schäden sind keine ausreichende Grundlage für Gewährleistung. Eine Folierung stellt keine Reparatur eines nicht haftenden Lackaufbaus dar.

1.4 Vorbereitung / Zustand bei Anlieferung

Das Fahrzeug ist vor Anlieferung gereinigt (ohne Zusätze) bereitzustellen. Sand-/Salzverschmutzungen sind besonders an Unterboden und Kanten zu entfernen. Ist das Fahrzeug nicht im geeigneten Zustand, kann eine Folierung nur gegen Mehraufwand erfolgen; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

1.5 Embleme / Typenkennzeichen

Typenkennzeichnungen/Embleme an betroffenen Bereichen werden im Rahmen der Folierung entfernt. Geklebte Embleme werden grundsätzlich nicht automatisch wieder angebracht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.6 Montage / technisch bedingte Eigenschaften

Je nach Form kann ein Schneiden der Folie erforderlich sein. Faltenbildung an Falzkanten, minimale Schrumpfung sowie kleine Luftbläschen unmittelbar nach der Montage sind technisch bedingt und grundsätzlich kein Reklamationsgrund. Kleine Luftbläschen verschwinden in der Regel innerhalb von ca. 14 Tagen.

Staub- oder Lackeinschlüsse sind trotz sorgfältiger Arbeit nicht vollständig auszuschließen. Einschlüsse bis zu 3% der Fahrzeugoberfläche sind branchenüblich und vom Auftraggeber zu akzeptieren.

1.7 Garantie / Gewährleistung (Folie)

Der Auftragnehmer gewährt eine Garantie von 24 Monaten auf fachgerechte Montage nur bei werksseitiger Originallackierung. Umlackierte Fahrzeuge sind von der Garantie ausgenommen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Pflegehinweise.

Im Garantiefall werden nachweislich durch den Auftragnehmer verursachte Folienmängel nach Wahl repariert oder ersetzt. Weitere Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Nicht abgedeckt sind insbesondere:

  • Schäden durch Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff, aggressive Chemikalien

  • Schäden durch falsche Pflege, falsche Waschprogramme, Polier-/Reinigungsmittel, Waschanlagen

  • überdurchschnittliche Abnutzung / mechanische Beschädigung

  • Lackschäden nach Folienentfernung auf nachlackierten Teilen oder problematischen Kunststoffoberflächen

  • Folienentfernung/Arbeiten durch Drittbetriebe
    Die Garantie ist nicht übertragbar.

1.8 Neufolierung (z. B. nach Unfall)

Bei Teilerneuerungen können Farbabweichungen auftreten (Produktionschargen, Alterung, mechanische Abnutzung). Dies stellt keinen Mangel dar.

1.9 Entfernen der Folie

Eine Folienentfernung ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht im Folierpreis enthalten, sofern nicht vereinbart. Kleberückstände werden mit lackschonenden Mitteln entfernt. Lackschäden können – insbesondere an nachlackierten oder vorgeschädigten Stellen – nicht vollständig ausgeschlossen werden.

1.10 Pflegehinweise (Kurz)

Handwäsche wird empfohlen. Keine aggressiven Reiniger/Lösungsmittel. In den ersten zwei Wochen nach Montage keine intensive Reinigung. Dampfstrahler nur mit ausreichendem Abstand (mind. 1 m), Wasserstrahl nie direkt auf Folienkanten richten.

2. Anwendungshinweise Fensterfolie (Montage)

Die Montage von Fensterfolien ist handwerkliche Arbeit. Für die Verklebung wird Montageflüssigkeit (Wasser + Zusatz) verwendet. Trotz Abdeckung des Arbeitsbereichs kann Sprühnebel zu Feuchtigkeit an umliegenden Flächen führen.

Glasflächen werden mehrfach gereinigt; dennoch können in der kurzen Zeit zwischen Endreinigung und Montage Staub, Pollen oder Schwebeteilchen eingeschlossen werden. Eine staubfreie „Reinraum“-Verarbeitung ist vor Ort nicht möglich.

Qualitätsmaßstab: Einschlüsse sollen bei Betrachtung aus mind. 2 m Entfernung, 90° Blickwinkel (Transparenzbeurteilung) üblicherweise nicht auffallen.

Erforderliche Gerüste/Kräne/Hubsteiger sowie behördliche Anmeldungen sind vom Auftraggeber zu veranlassen, sofern nicht schriftlich vereinbart. Verzögerungen durch Witterung oder andere nicht vom Auftragnehmer verschuldete Umstände können zu Mehrkosten (z. B. Gerätemiete) führen.

Der Auftragnehmer gewährt eine 2-jährige Garantie auf die Montage der Folien.

 

3. Textildruck

 

3.1 Pflegehinweise (Transferdruck: Flex/Flock/Siebdruck/Foliendruck)

  • waschbar bis 40°C (Pflegeetikett beachten)

  • vor dem Waschen auf links drehen

  • keine Bleichmittel, kein Klarspüler

  • nicht in den Trockner

3.2 Pflegehinweise (Bestickung)

  • bis 90°C möglich (Pflegeetikett beachten)

  • kein Bleichmittel

  • nicht in den Trockner

  • Stickfläche nur von der Rückseite bügeln

  • eventuelle Folienreste/Stickvlies-Spuren verschwinden i. d. R. nach der ersten Wäsche

Für Wasch- oder Bügelfehler übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

4. Grafik / Design

 

4.1 Urheberrecht & Nutzungsrechte

Entwürfe und Reinzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Änderungen oder Bearbeitungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Nachahmungen (auch auszugsweise) sind untersagt.

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, einmaliges Nutzungsrecht übertragen. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars über.

Vorschläge und Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

4.2 Vergütung / Zusatzleistungen

Skizzen, Muster, Probedrucke, Fotoreportagen und sonstige Zusatzleistungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert zu vergüten.

4.3 Gestaltungsfreiheit / Überarbeitungen

Es gilt Gestaltungsfreiheit; Beanstandungen der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen/Überarbeitungen, werden diese nach Aufwand vergütet, sofern nicht ein Fixumfang vereinbart wurde.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung überlassener Vorlagen (z. B. Logos, Bilder, Schriften) berechtigt ist, und hält den Auftragnehmer bei Verletzung von Rechten Dritter schad- und klaglos.

5. Zahlungsbedingungen / Termine / Storno

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung oder bar nach Abschluss der Arbeiten. Für Folgeaufträge gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Montagetermine gelten erst als fix, wenn die Auftragsbestätigung schriftlich erfolgt (E-Mail ausreichend). Wird ein Termin kurzfristig (spätestens 2 Arbeitstage vorher) abgesagt oder nicht abgesagt und Material wurde bereits bestellt bzw. Vorleistungen erbracht, werden diese Kosten dem Auftraggeber verrechnet.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

6. Fotografien (Referenzen)

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass Fotos der Arbeiten (z. B. Fahrzeug, Folierung, Beschriftung) zu Referenz- und Werbezwecken verwendet werden dürfen, sofern Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Ein Widerruf für die Zukunft ist per E-Mail möglich, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung über den Materialwert hinaus ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Daten, Entwürfe oder Texte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung (z. B. Rechtschreibung, Marken-/Wettbewerbsrecht, Eintragungsfähigkeit), sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich an office@phoenixwerbeagentur.at zu richten. Danach gilt das Werk als mangelfrei.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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